Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mag. Gerhard Riegler · Unternehmensberatung · Klosterstraße 2/5, 3300 Amstetten · Fassung vom 15. Oktober 2026
- Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für alle Beratungs-, Workshop- und Moderationsleistungen von Mag. Gerhard Riegler, Unternehmensberatung (Berater), gegenüber Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern, insbesondere Gemeinden (Auftraggeber). Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung. Vereinbarungen im Angebot gehen diesen Bedingungen vor. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Berater sie ausdrücklich anerkennt; zwingende Bedingungen eines Vergabeverfahrens gehen vor.
- Vertragsabschluss. Angebote sind bis zum darin genannten Datum verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande; eine Annahme per E-Mail genügt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Auftragserteilung den für ihn geltenden Vertretungs- und Zuständigkeitsregeln entspricht, bei Gemeinden insbesondere der Gemeindeordnung.
- Art der Leistung. Umfang und Inhalt ergeben sich aus dem Angebot. Ergebnisse wie Strategieentwürfe und Pilotpläne sind Entscheidungsgrundlagen. Prüfung, Beschlussfassung und Umsetzung liegen beim Auftraggeber und seinen zuständigen Organen. Ein bestimmter wirtschaftlicher, organisatorischer oder technischer Erfolg ist nicht geschuldet. Die Umsetzung von Maßnahmen ist nur dann Teil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
- Keine Rechtsberatung. Rechts-, Steuer- und Datenschutzberatung ist nicht Gegenstand der Leistung. Hinweise zu Rechtsvorschriften dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch dafür befugte Stellen.
- Durchführung und Mitwirkung. Der Berater wählt Methoden und Arbeitsweise in eigener Verantwortung. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig geeignete Räume, die vereinbarten Teilnehmenden und die nötigen Unterlagen bereit und informiert den Berater über alle Umstände, die für den Auftrag wichtig sind, auch über frühere oder laufende Beratungen zum selben Thema. Er informiert seine Mitarbeitenden und die Personalvertretung nach den für ihn geltenden Vorschriften rechtzeitig über den Auftrag.
- Beiziehung Dritter. Der Berater erbringt die Leistung persönlich. Fachkundige Dritte zieht er nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers bei; er bleibt für deren Leistung verantwortlich und überbindet ihnen seine Verschwiegenheitspflicht. Der Auftraggeber unterliegt keinen Beschränkungen, mit solchen Dritten selbst zusammenzuarbeiten.
- Termine, Verschiebung und Abbruch. Termine werden einvernehmlich festgelegt und können einvernehmlich verschoben werden. Für Absagen oder Verschiebungen durch den Auftraggeber werden keine Stornokosten verrechnet. Beendet der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, werden nur die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig verrechnet, bei Workshops je durchgeführtem Termin der entsprechende Anteil des Honorars; weitere Ansprüche bestehen nicht. Ist der Berater verhindert, wird ein Ersatztermin vereinbart; gelingt das nicht in angemessener Zeit, können beide Seiten vom noch nicht erbrachten Teil zurücktreten.
- Honorar und Zahlung. Das Honorar ergibt sich aus dem Angebot. Pauschalhonorare enthalten Reisekosten und Arbeitsmaterialien, soweit nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig und können elektronisch übermittelt werden. Der Berater ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG; Rechnungen werden ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
- Dokumentation. Vereinbarte schriftliche Ergebnisse übergibt der Berater in der vereinbarten Frist, sonst binnen vier Wochen nach dem letzten Termin.
- Nutzung der Ergebnisse. Der Auftraggeber darf die für ihn erstellten Ergebnisse zeitlich unbegrenzt für eigene Zwecke nutzen, bearbeiten und an seine Organe und Mitarbeitenden weitergeben. Veröffentlichungen aufgrund gesetzlicher Pflichten, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sind zulässig; darüber hinausgehende Veröffentlichungen mit Zustimmung des Beraters, die er nicht ohne sachlichen Grund verweigert. Allgemeine Methoden, Vorlagen und Erfahrungswissen darf der Berater weiter verwenden, ohne vertrauliche Informationen des Auftraggebers preiszugeben.
- Vertraulichkeit und parteipolitische Neutralität. Der Berater behandelt alle nicht öffentlichen Informationen aus dem Auftrag vertraulich, auch nach dessen Ende. Ausgenommen sind gesetzliche Auskunfts- und Aussagepflichten. Informationen aus dem Auftrag werden nicht für parteipolitische Zwecke verwendet; die Beratung erfolgt parteipolitisch neutral.
- Einsatz von KI-Werkzeugen durch den Berater. Der Berater darf für Vorbereitung und Dokumentation KI-Werkzeuge einsetzen. Vertrauliche oder personenbezogene Inhalte des Auftraggebers gibt er nur mit dessen Zustimmung und nur in Dienste ein, die eine Verwendung der Daten zum Training vertraglich ausschließen und den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Ergebnisse solcher Werkzeuge prüft der Berater selbst, bevor er sie übergibt.
- Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur im erforderlichen Umfang und nach vorheriger Absprache verwendet, auch in Workshops und Demonstrationen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Daten, die er dem Berater überlässt, rechtmäßig weitergeben darf. Ist eine Verarbeitung im Auftrag nötig, wird vorher eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
- Unabhängigkeit. Der Berater vertreibt keine Software und nimmt von Anbietern keine Provisionen oder sonstigen Vorteile im Zusammenhang mit seinen Empfehlungen an. Mögliche Interessenkonflikte legt er offen.
- Vorführungen und Produkte Dritter. Vorführungen eigener oder fremder Anwendungen dienen der Veranschaulichung und sind nicht Teil der geschuldeten Leistung. Für Produkte und Dienste Dritter, insbesondere KI-Anwendungen, und für damit erzeugte Ergebnisse übernimmt der Berater keine Haftung. KI-Ergebnisse sind vor ihrer Verwendung vom Auftraggeber zu prüfen.
- Gewährleistung. Mängel der Leistung sind dem Berater nach Kenntnis rasch mitzuteilen; er behebt sie in angemessener Frist. Gewährleistungsansprüche erlöschen sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
- Haftung. Der Berater haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für Personenschäden haftet er nach dem Gesetz. Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen.
- Referenzen. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.
- Form. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.
- Recht und Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist Amstetten. Gerichtsstand ist das für Amstetten sachlich zuständige Gericht.
- Teilunwirksamkeit. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.