Alle Gesetze
Landesrecht NÖ
NÖ Gemeinde-Bezügegesetz
NÖ GBezG
Kundmachung:LGBl. 2060
Inkrafttreten:01.01.1975
Letzte Fassung:29.01.2026
Gesetzesnummer:20000131
Zusammenfassung
Regelt die Bezüge und Entschädigungen der Gemeindepolitiker in NÖ, einschließlich der Aufwandsentschädigungen für GemeinderätInnen, Bürgermeister und Gemeindevorstandsmitglieder.
Das NÖ Gemeinde-Bezügegesetz regelt die finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in der Gemeindepolitik.
Wichtige Bestimmungen
§ 2: Bezüge des Bürgermeisters – gestaffelt nach Einwohnerzahl
§ 5: Bezüge der Vizebürgermeister und Stadträte
§ 7: Sitzungsgeld für GemeinderätInnen – darf nicht verzichtet werden
§ 8: Reisekostenersatz für Gemeindepolitiker
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.