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Landesrecht NÖ

NÖ Gemeinde-Bezügegesetz

NÖ GBezG

Kundmachung:LGBl. 2060
Inkrafttreten:01.01.1975
Letzte Fassung:29.01.2026
Gesetzesnummer:20000131

Zusammenfassung

Regelt die Bezüge und Entschädigungen der Gemeindepolitiker in NÖ, einschließlich der Aufwandsentschädigungen für GemeinderätInnen, Bürgermeister und Gemeindevorstandsmitglieder.

Das NÖ Gemeinde-Bezügegesetz regelt die finanzielle Entschädigung für die Tätigkeit in der Gemeindepolitik.

Wichtige Bestimmungen

§ 2: Bezüge des Bürgermeisters – gestaffelt nach Einwohnerzahl

§ 5: Bezüge der Vizebürgermeister und Stadträte

§ 7: Sitzungsgeld für GemeinderätInnen – darf nicht verzichtet werden

§ 8: Reisekostenersatz für Gemeindepolitiker

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.