Alle GesetzeErstellung des Voranschlags (Budget) durch den Bürgermeister Beschlussfassung über den Voranschlag durch den Gemeinderat Mittelfristiger Finanzplan (5 Jahre) Internes Kontrollsystem (IKS) Rechnungsabschluss und Prüfung durch den Prüfungsausschuss
Landesrecht NÖ
NÖ Gemeindehaushaltsverordnung
NÖ GHV
Kundmachung:LGBl. Nr. 51/2019
Inkrafttreten:01.01.2020
Letzte Fassung:15.09.2024
Gesetzesnummer:20001232
Zusammenfassung
Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Haushaltsführung der NÖ Gemeinden: Voranschlag, Rechnungsabschluss, mittelfristige Finanzplanung und internes Kontrollsystem.
Die NÖ Gemeindehaushaltsverordnung konkretisiert die Haushaltsbestimmungen der Gemeindeordnung und der VRV 2015.
Wichtige Bestimmungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.