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Landesrecht NÖ

NÖ Gemeindehaushaltsverordnung

NÖ GHV

Kundmachung:LGBl. Nr. 51/2019
Inkrafttreten:01.01.2020
Letzte Fassung:15.09.2024
Gesetzesnummer:20001232

Zusammenfassung

Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Haushaltsführung der NÖ Gemeinden: Voranschlag, Rechnungsabschluss, mittelfristige Finanzplanung und internes Kontrollsystem.

Die NÖ Gemeindehaushaltsverordnung konkretisiert die Haushaltsbestimmungen der Gemeindeordnung und der VRV 2015.

Wichtige Bestimmungen

  • Erstellung des Voranschlags (Budget) durch den Bürgermeister
  • Beschlussfassung über den Voranschlag durch den Gemeinderat
  • Mittelfristiger Finanzplan (5 Jahre)
  • Internes Kontrollsystem (IKS)
  • Rechnungsabschluss und Prüfung durch den Prüfungsausschuss
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.