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Landesrecht NÖ

NÖ Gemeindeordnung 1973

NÖ GO 1973

Kundmachung:LGBl. 1000
Inkrafttreten:01.09.1973
Letzte Fassung:16.02.2026
Gesetzesnummer:20000105

Zusammenfassung

Die NÖ Gemeindeordnung ist das zentrale Gesetz für die Organisation der Gemeinden in Niederösterreich. Sie regelt die Organe der Gemeinde (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister), deren Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Geschäftsführung und Aufsicht.

Die NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) bildet das Fundament des Gemeinderechts in Niederösterreich. Sie gliedert sich in sechs Hauptstücke.

Wichtige Bestimmungen

§§ 35–40: Gemeinderat – Zusammensetzung, Einberufung, Beschlussfassung, öffentliche Sitzungen

§§ 41–54: Gemeindevorstand (Stadtrat) – Wahl, Aufgaben, Sitzungen

§ 55: Bürgermeister – Wahl, Aufgaben, Vertretung

§§ 68–89: Gemeindewirtschaft – Vermögen, Haushalt, Rechnungsprüfung

§§ 90–100: Aufsicht über die Gemeinden durch das Land NÖ

Rechte und Pflichten der GemeinderätInnen

GemeinderätInnen sind frei und an keinen Auftrag gebunden. Sie haben das Recht auf Teilnahme an Sitzungen, Antragsrecht und Fragerecht. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen droht der Mandatsverlust.

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.