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Landesrecht NÖ

NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994

NÖ GRWO 1994

Kundmachung:LGBl. 0350
Inkrafttreten:01.01.1994
Letzte Fassung:20.06.2025
Gesetzesnummer:20000057

Zusammenfassung

Regelt die Wahl des Gemeinderats in NÖ: Wahlrecht, Wählbarkeit, Wahlverfahren, Briefwahl, Mandatsverteilung und Wahlanfechtung.

Die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 ist die Grundlage für die demokratische Wahl der Gemeinderäte in Niederösterreich.

Wichtige Bestimmungen

  • Aktives Wahlrecht ab 16 Jahren (österreichische Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz)
  • Passives Wahlrecht ab 18 Jahren
  • Verhältniswahlrecht
  • Briefwahl möglich
  • Wahlanfechtung bei der Landes-Hauptwahlbehörde
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.