Alle GesetzeAktives Wahlrecht ab 16 Jahren (österreichische Staatsbürger und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz) Passives Wahlrecht ab 18 Jahren Verhältniswahlrecht Briefwahl möglich Wahlanfechtung bei der Landes-Hauptwahlbehörde
Landesrecht NÖ
NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994
NÖ GRWO 1994
Kundmachung:LGBl. 0350
Inkrafttreten:01.01.1994
Letzte Fassung:20.06.2025
Gesetzesnummer:20000057
Zusammenfassung
Regelt die Wahl des Gemeinderats in NÖ: Wahlrecht, Wählbarkeit, Wahlverfahren, Briefwahl, Mandatsverteilung und Wahlanfechtung.
Die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 ist die Grundlage für die demokratische Wahl der Gemeinderäte in Niederösterreich.
Wichtige Bestimmungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.