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Bundesrecht

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

VRV 2015

Kundmachung:BGBl. II Nr. 313/2015
Inkrafttreten:19.11.2015
Letzte Fassung:15.09.2023
Gesetzesnummer:20009319

Zusammenfassung

Bundesrechtliche Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Gemeinden. Regelt den Aufbau des Voranschlags, die Kontierung und den Rechnungsabschluss nach dem System der doppelten Buchführung.

Die VRV 2015 bildet die bundesweite Grundlage für das Rechnungswesen aller österreichischen Gemeinden. Sie wurde schrittweise eingeführt und ist seit 2020 vollständig anzuwenden.

Wichtige Bestimmungen

  • Ergebnishaushalt, Finanzierungshaushalt und Vermögenshaushalt
  • Einheitlicher Kontenplan
  • Anlagenbuchhaltung und Bewertungsvorschriften
  • Mittelfristiger Finanzplan
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.