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Bundesrecht
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
VRV 2015
Kundmachung:BGBl. II Nr. 313/2015
Inkrafttreten:19.11.2015
Letzte Fassung:15.09.2023
Gesetzesnummer:20009319
Zusammenfassung
Bundesrechtliche Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Gemeinden. Regelt den Aufbau des Voranschlags, die Kontierung und den Rechnungsabschluss nach dem System der doppelten Buchführung.
Die VRV 2015 bildet die bundesweite Grundlage für das Rechnungswesen aller österreichischen Gemeinden. Sie wurde schrittweise eingeführt und ist seit 2020 vollständig anzuwenden.
Wichtige Bestimmungen
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.