Alle GesetzeBewilligungspflichtige, anzeigepflichtige und freie Bauvorhaben Bauplatzbewilligung, Grundstücksteilung Bauverfahren, Bauverhandlung, Parteistellung der Nachbarn Baubewilligung, Baubeginn, Fertigstellung, Benützung Baupolizeiliche Maßnahmen, Baueinstellung, Abbruch
Landesrecht OÖ
Oö. Bauordnung 1994
Oö. BauO 1994
Kundmachung:LGBl. Nr. 66/1994 idF LGBl. Nr. 62/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000411
Zusammenfassung
Die Oö. Bauordnung 1994 regelt das Bauverfahren in Oberösterreich: Welche Vorhaben bewilligungs-, anzeige- oder freistellungspflichtig sind, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte Nachbarn haben und welche Aufgaben die Gemeinde als Baubehörde hat.
Die Oö. BauO 1994 ist das zentrale Verfahrensgesetz des oberösterreichischen Baurechts. Baubehörde erster Instanz ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister.
Inhalt
Die technischen Anforderungen an Bauwerke stehen im Oö. Bautechnikgesetz 2013.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.