Alle GesetzeAllgemeine Anforderungen: Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene Abstände zu Nachbargrundstücken, Gebäudehöhen Belichtung, Belüftung, Schallschutz, Wärmeschutz Barrierefreiheit, Stellplätze, Kinderspielplätze Energieausweis
Landesrecht OÖ
Oö. Bautechnikgesetz 2013
Oö. BauTG 2013
Kundmachung:LGBl. Nr. 35/2013
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000726
Zusammenfassung
Das Oö. Bautechnikgesetz 2013 enthält die technischen Anforderungen an Bauwerke – Standsicherheit, Brandschutz, Abstände, Belichtung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz – und ergänzt damit das Verfahrensrecht der Oö. Bauordnung 1994.
Das Oö. BauTG 2013 regelt, WIE gebaut werden darf; die Oö. BauO 1994 regelt, in WELCHEM VERFAHREN.
Inhalt
Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 59/2026).
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