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Oö. Bautechnikgesetz 2013

Oö. BauTG 2013

Kundmachung:LGBl. Nr. 35/2013
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000726

Zusammenfassung

Das Oö. Bautechnikgesetz 2013 enthält die technischen Anforderungen an Bauwerke – Standsicherheit, Brandschutz, Abstände, Belichtung, Barrierefreiheit, Energieeffizienz – und ergänzt damit das Verfahrensrecht der Oö. Bauordnung 1994.

Das Oö. BauTG 2013 regelt, WIE gebaut werden darf; die Oö. BauO 1994 regelt, in WELCHEM VERFAHREN.

Inhalt

  • Allgemeine Anforderungen: Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene
  • Abstände zu Nachbargrundstücken, Gebäudehöhen
  • Belichtung, Belüftung, Schallschutz, Wärmeschutz
  • Barrierefreiheit, Stellplätze, Kinderspielplätze
  • Energieausweis
  • Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 59/2026).

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.