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Landesrecht OÖ

Oö. Gemeindeverbändegesetz

Oö. GemVG

Kundmachung:LGBl. Nr. 51/1988 idF LGBl. Nr. 52/2019
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000258

Zusammenfassung

Das Oö. Gemeindeverbändegesetz regelt die Bildung, Organisation und Auflösung von Gemeindeverbänden, in denen mehrere Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen (z.B. Abwasser, Abfall, Schulen).

Gemeindeverbände sind ein zentrales Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit in Oberösterreich.

Inhalt

  • Bildung von Gemeindeverbänden durch Vereinbarung oder Verordnung
  • Organe des Verbands (Verbandsversammlung, Verbandsvorstand, Obmann)
  • Finanzierung und Kostenaufteilung unter den Mitgliedsgemeinden
  • Aufsicht und Auflösung
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.