Alle GesetzeBildung von Gemeindeverbänden durch Vereinbarung oder Verordnung Organe des Verbands (Verbandsversammlung, Verbandsvorstand, Obmann) Finanzierung und Kostenaufteilung unter den Mitgliedsgemeinden Aufsicht und Auflösung
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeindeverbändegesetz
Oö. GemVG
Kundmachung:LGBl. Nr. 51/1988 idF LGBl. Nr. 52/2019
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000258
Zusammenfassung
Das Oö. Gemeindeverbändegesetz regelt die Bildung, Organisation und Auflösung von Gemeindeverbänden, in denen mehrere Gemeinden gemeinsam Aufgaben erfüllen (z.B. Abwasser, Abfall, Schulen).
Gemeindeverbände sind ein zentrales Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit in Oberösterreich.
Inhalt
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