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Landesrecht OÖ

Oö. Raumordnungsgesetz 1994

Oö. ROG 1994

Kundmachung:LGBl. Nr. 114/1993 idF LGBl. Nr. 78/2023
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000370

Zusammenfassung

Das Oö. Raumordnungsgesetz 1994 regelt die örtliche und überörtliche Raumplanung – insbesondere das örtliche Entwicklungskonzept, den Flächenwidmungsplan und den Bebauungsplan, die der Gemeinderat beschließt.

Das Oö. ROG 1994 ist die Rechtsgrundlage für alle Planungsinstrumente der Gemeinde.

Inhalt

  • Ziele und Grundsätze der Raumordnung
  • Überörtliche Raumordnung (Landesraumordnungsprogramme)
  • Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
  • Flächenwidmungsplan: Widmungskategorien Bauland, Grünland, Verkehrsflächen
  • Bebauungsplan
  • Verfahren zur Erstellung und Änderung, Bürgerbeteiligung, Genehmigung durch das Land
  • Baulandsicherung, Umwidmungsverträge
  • Zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 48/2025.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.