Alle GesetzeFestsetzung und Einhebung von Gemeindeabgaben Bescheiderlassung und Rechtsmittelverfahren Stundung und Nachsicht von Abgaben Auskunftspflicht und Amtshilfe
Bundesrecht
Bundesabgabenordnung
BAO
Kundmachung:BGBl. Nr. 194/1961
Inkrafttreten:01.01.1962
Letzte Fassung:01.12.2025
Gesetzesnummer:10003940
Zusammenfassung
Die Bundesabgabenordnung regelt das Verfahren zur Erhebung von Abgaben. Sie ist relevant für Gemeinden als Abgabenbehörden bei der Vorschreibung von Gemeindeabgaben (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer).
Die BAO bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für die Erhebung von Bundes- und Gemeindeabgaben.
Relevanz für Gemeinden
Die BAO ist Bundesrecht und gilt subsidiär zu landesrechtlichen Abgabenvorschriften.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.