Finanzen & Haushalt
Regelungen zum Gemeindevoranschlag, Rechnungsabschluss, zur Haushaltsführung und zu den Abgaben der Gemeinde.
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
VRV 2015
Bundesrechtliche Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens der Gemeinden. Regelt den Aufbau des Voranschlags, die Kontierung und den Rechnungsabschluss nach dem System der doppelten Buchführung.
Bundesabgabenordnung
BAO
Die Bundesabgabenordnung regelt das Verfahren zur Erhebung von Abgaben. Sie ist relevant für Gemeinden als Abgabenbehörden bei der Vorschreibung von Gemeindeabgaben (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer).
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
IBG 1958
Das oberösterreichische Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen für Kanal und Wasserversorgung sowie von Verkehrsflächenbeiträgen.
Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz
Oö. ParkGebG
Das Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz ermächtigt die Gemeinden, für das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen Parkgebühren zu erheben, und regelt die Straßenaufsichtsorgane.
Oö. Gemeindehaushaltsordnung
Oö. GemHO
Die Oö. Gemeindehaushaltsordnung ist die Verordnung der Landesregierung zur Haushaltsführung der oberösterreichischen Gemeinden. Sie konkretisiert die VRV 2015 für Voranschlag, Rechnungsabschluss, mittelfristigen Finanzplan und Haushaltsvollzug.
Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012
Oö. GemVwAbgV 2012
Die Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 legt fest, welche Verwaltungsabgaben die Gemeinden für Amtshandlungen (z.B. Baubewilligungen, Bescheinigungen) in welcher Höhe einheben.
Oö. Tourismusgesetz 2018
Oö. TourismusG 2018
Das Oö. Tourismusgesetz 2018 regelt die Tourismusorganisation (Tourismusverbände), die Tourismusbeiträge der Unternehmen und die Ortstaxe – für Gemeinden vor allem hinsichtlich Mitgliedschaft, Beitragserhebung und Ortstaxenverordnung relevant.