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Landesrecht OÖ

Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001

Oö. AEG 2001

Kundmachung:LGBl. Nr. 27/2001 idF LGBl. Nr. 111/2022
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000110

Zusammenfassung

Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 regelt die Pflicht der Gemeinden zur Abwasserentsorgung, den Anschlusszwang der Liegenschaften an die öffentliche Kanalisation sowie Ausnahmen und Eigenentsorgung.

Das Oö. AEG 2001 ist die Grundlage für die kommunale Abwasserbeseitigung.

Inhalt

  • Entsorgungspflicht der Gemeinde
  • Anschlusspflicht und Anschlussbereich
  • Ausnahmen, Senkgruben, Kleinkläranlagen
  • Kanalordnung und Benützungsbedingungen
  • Die Anschluss- und Ergänzungsbeiträge werden nach dem Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 erhoben; laufende Kanalgebühren nach der Gebührenordnung der Gemeinde.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.