Gemeinde-Infrastruktur
Kanal, Wasserversorgung, Gemeindestraßen und Parkraum: Anschlusspflichten, Beiträge, Erhaltung.
Oö. Straßengesetz 1991
Oö. StrG 1991
Das Oö. Straßengesetz 1991 regelt die öffentlichen Straßen in Oberösterreich, die nicht Bundesstraßen sind – Landesstraßen, Gemeindestraßen und öffentliche Interessentenwege – einschließlich Widmung, Erhaltung, Winterdienst und Verkehrsflächenbeiträgen.
Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001
Oö. AEG 2001
Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 regelt die Pflicht der Gemeinden zur Abwasserentsorgung, den Anschlusszwang der Liegenschaften an die öffentliche Kanalisation sowie Ausnahmen und Eigenentsorgung.
Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015
Oö. WVG 2015
Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 regelt die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Gemeinden, den Anschlusszwang an die Gemeindewasserversorgung und die Ausnahmen davon.
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
IBG 1958
Das oberösterreichische Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen für Kanal und Wasserversorgung sowie von Verkehrsflächenbeiträgen.
Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz
Oö. ParkGebG
Das Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz ermächtigt die Gemeinden, für das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen Parkgebühren zu erheben, und regelt die Straßenaufsichtsorgane.