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Gemeinde-Infrastruktur

Kanal, Wasserversorgung, Gemeindestraßen und Parkraum: Anschlusspflichten, Beiträge, Erhaltung.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Straßengesetz 1991

Oö. StrG 1991

Das Oö. Straßengesetz 1991 regelt die öffentlichen Straßen in Oberösterreich, die nicht Bundesstraßen sind – Landesstraßen, Gemeindestraßen und öffentliche Interessentenwege – einschließlich Widmung, Erhaltung, Winterdienst und Verkehrsflächenbeiträgen.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001

Oö. AEG 2001

Das Oö. Abwasserentsorgungsgesetz 2001 regelt die Pflicht der Gemeinden zur Abwasserentsorgung, den Anschlusszwang der Liegenschaften an die öffentliche Kanalisation sowie Ausnahmen und Eigenentsorgung.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015

Oö. WVG 2015

Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 regelt die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Gemeinden, den Anschlusszwang an die Gemeindewasserversorgung und die Ausnahmen davon.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Interessentenbeiträge-Gesetz 1958

IBG 1958

Das oberösterreichische Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen für Kanal und Wasserversorgung sowie von Verkehrsflächenbeiträgen.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz

Oö. ParkGebG

Das Oö. Parkgebühren- und Straßenaufsichtsorganegesetz ermächtigt die Gemeinden, für das Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen Parkgebühren zu erheben, und regelt die Straßenaufsichtsorgane.