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Oö. Feuerwehrgesetz 2015

Oö. FWG 2015

Kundmachung:LGBl. Nr. 104/2014 idF LGBl. Nr. 44/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000798

Zusammenfassung

Das Oö. Feuerwehrgesetz 2015 regelt das Feuerwehrwesen – Aufgaben und Organisation der Feuerwehren, die Pflicht der Gemeinden zur Erhaltung einer Feuerwehr, Ausrüstung, Kostentragung und Feuerwehrkommando.

Inhalt

  • Aufgaben der Feuerwehren (Brandschutz, technische Hilfeleistung, Katastrophenhilfe)
  • Pflichten der Gemeinde: Erhaltung, Ausrüstung, Kosten
  • Organisation: Feuerwehrkommandant, Feuerwehrausschuss
  • Landes-Feuerwehrverband, Feuerwehrkommandos
  • Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 44/2026).

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.