Alle GesetzeAufgaben der Feuerwehren (Brandschutz, technische Hilfeleistung, Katastrophenhilfe) Pflichten der Gemeinde: Erhaltung, Ausrüstung, Kosten Organisation: Feuerwehrkommandant, Feuerwehrausschuss Landes-Feuerwehrverband, Feuerwehrkommandos
Landesrecht OÖ
Oö. Feuerwehrgesetz 2015
Oö. FWG 2015
Kundmachung:LGBl. Nr. 104/2014 idF LGBl. Nr. 44/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000798
Zusammenfassung
Das Oö. Feuerwehrgesetz 2015 regelt das Feuerwehrwesen – Aufgaben und Organisation der Feuerwehren, die Pflicht der Gemeinden zur Erhaltung einer Feuerwehr, Ausrüstung, Kostentragung und Feuerwehrkommando.
Inhalt
Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 44/2026).
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