Alle GesetzeBezüge der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, gestaffelt nach Gemeindegröße Bezüge der Vizebürgermeister und Gemeindevorstandsmitglieder Sitzungsgelder bzw. Entschädigungen für Gemeinderatsmitglieder Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Abfertigungen und Pensionsansprüche
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998
Oö. Gem-BezG 1998
Kundmachung:LGBl. Nr. 9/1998 idF LGBl. Nr. 99/2025
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000590
Zusammenfassung
Das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 regelt die Bezüge, Sitzungsgelder und sonstigen Ansprüche der Gemeindefunktionäre – Bürgermeisterin/Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstands und des Gemeinderats.
Das Gesetz legt fest, welche Bezüge und Entschädigungen die politischen Funktionäre einer oberösterreichischen Gemeinde erhalten.
Inhalt
Nicht zu verwechseln mit dem Dienstrecht der Gemeindebediensteten – dafür gilt das Oö. GDG 2002.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.