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Landesrecht OÖ

Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998

Oö. Gem-BezG 1998

Kundmachung:LGBl. Nr. 9/1998 idF LGBl. Nr. 99/2025
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000590

Zusammenfassung

Das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 regelt die Bezüge, Sitzungsgelder und sonstigen Ansprüche der Gemeindefunktionäre – Bürgermeisterin/Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstands und des Gemeinderats.

Das Gesetz legt fest, welche Bezüge und Entschädigungen die politischen Funktionäre einer oberösterreichischen Gemeinde erhalten.

Inhalt

  • Bezüge der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, gestaffelt nach Gemeindegröße
  • Bezüge der Vizebürgermeister und Gemeindevorstandsmitglieder
  • Sitzungsgelder bzw. Entschädigungen für Gemeinderatsmitglieder
  • Sonderzahlungen, Fahrtkosten, Abfertigungen und Pensionsansprüche
  • Nicht zu verwechseln mit dem Dienstrecht der Gemeindebediensteten – dafür gilt das Oö. GDG 2002.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.