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Rechte & Pflichten

Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der GemeinderätInnen, Unvereinbarkeiten und Haftungsfragen.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Gemeindeordnung 1990

Oö. GemO 1990

Die Oö. Gemeindeordnung 1990 ist das zentrale Organisationsgesetz für alle oberösterreichischen Gemeinden ohne eigenes Statut. Sie regelt die Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeisterin/Bürgermeister, Ausschüsse), deren Zuständigkeiten, die Sitzungsführung, die Gemeindewirtschaft und die Aufsicht des Landes.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998

Oö. Gem-BezG 1998

Das Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 regelt die Bezüge, Sitzungsgelder und sonstigen Ansprüche der Gemeindefunktionäre – Bürgermeisterin/Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder des Gemeindevorstands und des Gemeinderats.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Kommunalwahlordnung

Oö. KWO

Die Oö. Kommunalwahlordnung regelt die Wahl des Gemeinderats und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Oberösterreich – Wahlrecht, Wahlvorschläge, Stimmabgabe, Ermittlung des Ergebnisses und Rechtsschutz. In Oberösterreich wird der Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt.