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Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

Oö. GDG 2002

Kundmachung:LGBl. Nr. 52/2002
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000190

Zusammenfassung

Das Oö. GDG 2002 ist das umfassende Dienst- und Besoldungsrecht für die Bediensteten der oberösterreichischen Gemeinden (ohne Statutarstädte). Es regelt Aufnahme, Dienstpflichten, Gehalt, Urlaub, Karenz, Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses.

Das Oö. GDG 2002 gilt für Vertragsbedienstete und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Oberösterreich.

Wesentliche Regelungsbereiche

  • Begründung des Dienstverhältnisses, Dienstvertrag, Probezeit
  • Dienstpflichten, Verschwiegenheit, Nebenbeschäftigung
  • Dienstzeit, Mehrdienstleistungen, Urlaub, Dienstverhinderung
  • Besoldung: Gehaltsschema, Einreihung, Zulagen, Vorrückung
  • Karenz, Teilzeit, Mutterschutz
  • Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses
  • Der Gemeinderat entscheidet über den Dienstpostenplan; Personalentscheidungen liegen je nach Größe beim Gemeindevorstand oder Gemeinderat.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.