Alle GesetzeBegründung des Dienstverhältnisses, Dienstvertrag, Probezeit Dienstpflichten, Verschwiegenheit, Nebenbeschäftigung Dienstzeit, Mehrdienstleistungen, Urlaub, Dienstverhinderung Besoldung: Gehaltsschema, Einreihung, Zulagen, Vorrückung Karenz, Teilzeit, Mutterschutz Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002
Oö. GDG 2002
Kundmachung:LGBl. Nr. 52/2002
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000190
Zusammenfassung
Das Oö. GDG 2002 ist das umfassende Dienst- und Besoldungsrecht für die Bediensteten der oberösterreichischen Gemeinden (ohne Statutarstädte). Es regelt Aufnahme, Dienstpflichten, Gehalt, Urlaub, Karenz, Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses.
Das Oö. GDG 2002 gilt für Vertragsbedienstete und Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände in Oberösterreich.
Wesentliche Regelungsbereiche
Der Gemeinderat entscheidet über den Dienstpostenplan; Personalentscheidungen liegen je nach Größe beim Gemeindevorstand oder Gemeinderat.
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