Alle Kategorien

Personal & Dienstrecht

Dienstrecht der Gemeindebediensteten, Bezüge der Gemeindepolitiker und arbeitsrechtliche Grundlagen.

Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026

Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002

Oö. GDG 2002

Das Oö. GDG 2002 ist das umfassende Dienst- und Besoldungsrecht für die Bediensteten der oberösterreichischen Gemeinden (ohne Statutarstädte). Es regelt Aufnahme, Dienstpflichten, Gehalt, Urlaub, Karenz, Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses.