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Personal & Dienstrecht
Dienstrecht der Gemeindebediensteten, Bezüge der Gemeindepolitiker und arbeitsrechtliche Grundlagen.
Landesrecht OÖ
Stand: 4.9.2026Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002
Oö. GDG 2002
Das Oö. GDG 2002 ist das umfassende Dienst- und Besoldungsrecht für die Bediensteten der oberösterreichischen Gemeinden (ohne Statutarstädte). Es regelt Aufnahme, Dienstpflichten, Gehalt, Urlaub, Karenz, Disziplinarrecht und Beendigung des Dienstverhältnisses.