Alle GesetzeAufbau und Gliederung des Voranschlags Mittelfristiger Finanzplan Haushaltsvollzug, Nachtragsvoranschlag, Kreditüberschreitungen Rechnungsabschluss und Prüfung Rücklagen, Haftungen, Darlehen
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeindehaushaltsordnung
Oö. GemHO
Kundmachung:LGBl. Nr. 71/2019 idF LGBl. Nr. 16/2020
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20001037
Zusammenfassung
Die Oö. Gemeindehaushaltsordnung ist die Verordnung der Landesregierung zur Haushaltsführung der oberösterreichischen Gemeinden. Sie konkretisiert die VRV 2015 für Voranschlag, Rechnungsabschluss, mittelfristigen Finanzplan und Haushaltsvollzug.
Inhalt
Gilt zusammen mit der bundesweiten VRV 2015 und den Haushaltsbestimmungen der Oö. GemO 1990.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.