Alle GesetzeGemeindeorgane: Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeisterin/Bürgermeister, Ausschüsse und Prüfungsausschuss Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder, Angelobung, Mandatsverlust Sitzungen des Gemeinderats: Einberufung, Tagesordnung, Beschlussfähigkeit, Abstimmungen, Öffentlichkeit, Protokoll Gemeindewirtschaft: Vermögen, Voranschlag, Rechnungsabschluss, Haftungen, Darlehen Aufsicht durch das Land Oberösterreich
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeindeordnung 1990
Oö. GemO 1990
Kundmachung:LGBl. Nr. 91/1990 idF LGBl. Nr. 62/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000288
Zusammenfassung
Die Oö. Gemeindeordnung 1990 ist das zentrale Organisationsgesetz für alle oberösterreichischen Gemeinden ohne eigenes Statut. Sie regelt die Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeisterin/Bürgermeister, Ausschüsse), deren Zuständigkeiten, die Sitzungsführung, die Gemeindewirtschaft und die Aufsicht des Landes.
Die Oö. GemO 1990 bildet das Fundament des Gemeinderechts in Oberösterreich. Sie gilt für alle Gemeinden außer den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr.
Wesentliche Regelungsbereiche
Für Gemeinderatsmitglieder besonders relevant
Antrags-, Frage- und Akteneinsichtsrecht, Teilnahmepflicht an Sitzungen sowie die Verschwiegenheitspflicht sind hier geregelt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.