Alle GesetzeTarif der Gemeindeverwaltungsabgaben nach Amtshandlungen Abgabenpflicht, Fälligkeit, Befreiungen
Landesrecht OÖ
Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012
Oö. GemVwAbgV 2012
Kundmachung:LGBl. Nr. 37/2012 idF LGBl. Nr. 46/2024
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000683
Zusammenfassung
Die Oö. Gemeindeverwaltungsabgabenverordnung 2012 legt fest, welche Verwaltungsabgaben die Gemeinden für Amtshandlungen (z.B. Baubewilligungen, Bescheinigungen) in welcher Höhe einheben.
Inhalt
Das Verfahren richtet sich nach der Bundesabgabenordnung (BAO).
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.