Alle GesetzeAktives und passives Wahlrecht, Wählerverzeichnis Wahlbehörden, Wahlvorschläge, Fristen Stimmabgabe, Briefwahl, Vorzugsstimmen Ermittlung des Wahlergebnisses und Mandatsverteilung Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, Stichwahl Wahlanfechtung
Landesrecht OÖ
Oö. Kommunalwahlordnung
Oö. KWO
Kundmachung:LGBl. Nr. 81/1996 idF LGBl. Nr. 55/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000481
Zusammenfassung
Die Oö. Kommunalwahlordnung regelt die Wahl des Gemeinderats und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Oberösterreich – Wahlrecht, Wahlvorschläge, Stimmabgabe, Ermittlung des Ergebnisses und Rechtsschutz. In Oberösterreich wird der Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt.
Die Oö. KWO ist die Rechtsgrundlage für alle Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich.
Inhalt
Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 55/2026) – bei Fristen und Verfahrensschritten die aktuelle RIS-Fassung prüfen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.