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Landesrecht OÖ

Oö. Kommunalwahlordnung

Oö. KWO

Kundmachung:LGBl. Nr. 81/1996 idF LGBl. Nr. 55/2026
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000481

Zusammenfassung

Die Oö. Kommunalwahlordnung regelt die Wahl des Gemeinderats und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in Oberösterreich – Wahlrecht, Wahlvorschläge, Stimmabgabe, Ermittlung des Ergebnisses und Rechtsschutz. In Oberösterreich wird der Bürgermeister direkt von der Bevölkerung gewählt.

Die Oö. KWO ist die Rechtsgrundlage für alle Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich.

Inhalt

  • Aktives und passives Wahlrecht, Wählerverzeichnis
  • Wahlbehörden, Wahlvorschläge, Fristen
  • Stimmabgabe, Briefwahl, Vorzugsstimmen
  • Ermittlung des Wahlergebnisses und Mandatsverteilung
  • Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, Stichwahl
  • Wahlanfechtung
  • Zuletzt 2026 novelliert (LGBl. Nr. 55/2026) – bei Fristen und Verfahrensschritten die aktuelle RIS-Fassung prüfen.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.