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Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985

Oö. LBG 1985

Kundmachung:LGBl. Nr. 40/1985 idF LGBl. Nr. 32/2024
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000224

Zusammenfassung

Das Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 regelt Totenbeschau, Bestattung, Friedhöfe und Feuerbestattung – die Gemeinden sind für Friedhöfe und die Bestattung Verstorbener ohne Angehörige zuständig.

Inhalt

  • Totenbeschau und Todesbescheinigung
  • Bestattungsarten und -fristen
  • Friedhöfe: Errichtung, Erhaltung, Friedhofsordnung, Grabstellen
  • Feuerbestattung, Krematorien
  • Zuständigkeiten der Gemeinde
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.