Alle GesetzeGrundsätze und Arten der sozialen Hilfe Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfs, Hilfe bei Pflege Soziale Dienste, Altenheime, mobile Dienste Sozialhilfeverbände als Träger Kostentragung und Sozialhilfeumlage der Gemeinden
Landesrecht OÖ
Oö. Sozialhilfegesetz 1998
Oö. SHG 1998
Kundmachung:LGBl. Nr. 82/1998 idF LGBl. Nr. 98/2025
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000617
Zusammenfassung
Das Oö. Sozialhilfegesetz 1998 regelt die soziale Hilfe des Landes und der Sozialhilfeverbände – Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, Pflege, soziale Dienste und die Kostentragung, an der die Gemeinden über die Sozialhilfeumlage beteiligt sind.
Inhalt
Zuletzt geändert mit LGBl. Nr. 98/2025.
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