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Landesrecht OÖ

Oö. Straßengesetz 1991

Oö. StrG 1991

Kundmachung:LGBl. Nr. 84/1991 idF LGBl. Nr. 13/2024
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000313

Zusammenfassung

Das Oö. Straßengesetz 1991 regelt die öffentlichen Straßen in Oberösterreich, die nicht Bundesstraßen sind – Landesstraßen, Gemeindestraßen und öffentliche Interessentenwege – einschließlich Widmung, Erhaltung, Winterdienst und Verkehrsflächenbeiträgen.

Für die Gemeinde relevant sind vor allem die Bestimmungen zu Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwegen.

Inhalt

  • Einteilung der öffentlichen Straßen, Widmung und Auflassung
  • Straßenerhaltung, Winterdienst, Haftung
  • Anrainerpflichten, Bauverbotszonen
  • Verkehrsflächenbeiträge und Kostenersätze
  • Enteignung für Straßenbauvorhaben
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.