Alle GesetzeEinteilung der öffentlichen Straßen, Widmung und Auflassung Straßenerhaltung, Winterdienst, Haftung Anrainerpflichten, Bauverbotszonen Verkehrsflächenbeiträge und Kostenersätze Enteignung für Straßenbauvorhaben
Landesrecht OÖ
Oö. Straßengesetz 1991
Oö. StrG 1991
Kundmachung:LGBl. Nr. 84/1991 idF LGBl. Nr. 13/2024
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000313
Zusammenfassung
Das Oö. Straßengesetz 1991 regelt die öffentlichen Straßen in Oberösterreich, die nicht Bundesstraßen sind – Landesstraßen, Gemeindestraßen und öffentliche Interessentenwege – einschließlich Widmung, Erhaltung, Winterdienst und Verkehrsflächenbeiträgen.
Für die Gemeinde relevant sind vor allem die Bestimmungen zu Gemeindestraßen und öffentlichen Interessentenwegen.
Inhalt
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