Alle GesetzeVersorgungspflicht der Gemeinde und Versorgungsbereich Anschluss- und Bezugspflicht der Liegenschaften Ausnahmen (Eigenversorgung) Wasserleitungsordnung
Landesrecht OÖ
Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015
Oö. WVG 2015
Kundmachung:LGBl. Nr. 35/2015
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000819
Zusammenfassung
Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 regelt die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Gemeinden, den Anschlusszwang an die Gemeindewasserversorgung und die Ausnahmen davon.
Inhalt
Wasseranschlussbeiträge werden nach dem Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 erhoben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.