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Landesrecht OÖ

Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015

Oö. WVG 2015

Kundmachung:LGBl. Nr. 35/2015
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:20000819

Zusammenfassung

Das Oö. Wasserversorgungsgesetz 2015 regelt die öffentliche Trinkwasserversorgung durch die Gemeinden, den Anschlusszwang an die Gemeindewasserversorgung und die Ausnahmen davon.

Inhalt

  • Versorgungspflicht der Gemeinde und Versorgungsbereich
  • Anschluss- und Bezugspflicht der Liegenschaften
  • Ausnahmen (Eigenversorgung)
  • Wasserleitungsordnung
  • Wasseranschlussbeiträge werden nach dem Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 erhoben.

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.