Alle Gesetze
Landesrecht OÖ

Interessentenbeiträge-Gesetz 1958

IBG 1958

Kundmachung:LGBl. Nr. 28/1958 idF LGBl. Nr. 57/1973
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000040

Zusammenfassung

Das oberösterreichische Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen für Kanal und Wasserversorgung sowie von Verkehrsflächenbeiträgen.

Das IBG 1958 ist die abgabenrechtliche Grundlage für die einmaligen Beiträge, die Liegenschaftseigentümer beim Anschluss an Kanal und Wasserleitung leisten.

Inhalt

  • Kanal-Anschlussbeitrag und Wasserleitungs-Anschlussbeitrag
  • Ergänzungsbeiträge bei Änderungen der Bemessungsgrundlage
  • Verkehrsflächenbeitrag
  • Bemessung nach Einheitssatz und Bemessungsgrundlage
  • Das Verfahren richtet sich nach der Bundesabgabenordnung (BAO).

    Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.