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Landesrecht OÖ
Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
IBG 1958
Kundmachung:LGBl. Nr. 28/1958 idF LGBl. Nr. 57/1973
Letzte Fassung:04.09.2026
Gesetzesnummer:10000040
Zusammenfassung
Das oberösterreichische Interessentenbeiträge-Gesetz 1958 ermächtigt die Gemeinden zur Erhebung von Anschluss- und Ergänzungsbeiträgen für Kanal und Wasserversorgung sowie von Verkehrsflächenbeiträgen.
Das IBG 1958 ist die abgabenrechtliche Grundlage für die einmaligen Beiträge, die Liegenschaftseigentümer beim Anschluss an Kanal und Wasserleitung leisten.
Inhalt
Das Verfahren richtet sich nach der Bundesabgabenordnung (BAO).
Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist ausschließlich die im RIS veröffentlichte Fassung.